Pflegegrad 1: Leistungen, Voraussetzungen und Ansprüche 2026

Pflegegrad 1 wird bei einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben. Auch wenn noch kein Anspruch auf Pflegegeld besteht, können bereits verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden. Hier erfahren Sie, welche Unterstützung Ihnen 2026 zustehen kann

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 liegt vor, wenn eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wird. Bei der Begutachtung müssen dafür 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte erreicht werden.Auch bei Pflegegrad 1 stehen bereits verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Einige Leistungen wie das reguläre Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen beginnen jedoch grundsätzlich erst ab Pflegegrad 2

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Zu den wichtigen Leistungen bei Pflegegrad 1 gehören unter anderem:

Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Bei Pflegegrad 1 besteht grundsätzlich noch kein Anspruch auf das reguläre monatliche Pflegegeld. Dieses wird erst ab Pflegegrad 2 gezahlt.Trotzdem bedeutet Pflegegrad 1 nicht, dass keine finanzielle Unterstützung möglich ist. Insbesondere der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für bestimmte Maßnahmen können bereits genutzt werden

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege können bei Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich nutzen. Dieser ist zweckgebunden und kann beispielsweise für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.Dazu können je nach Angebot und landesrechtlicher Anerkennung beispielsweise Betreuungsangebote oder Unterstützung im Haushalt gehören

Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1

Bereits ab Pflegegrad 1 können bei erfüllten Voraussetzungen zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 € monatlich von der Pflegekasse übernommen werden.Dazu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, medizinische Gesichtsmasken, Schutzschürzen und saugende Bettschutzeinlagen

Hausnotruf bei Pflegegrad 1

Auch ein Hausnotruf kann bereits bei Pflegegrad 1 infrage kommen. Ob die Pflegekasse die Kosten übernimmt, hängt von den persönlichen Voraussetzungen und der konkreten Wohn- und Pflegesituation ab.Ein Hausnotruf kann insbesondere für Menschen sinnvoll sein, die allein leben und im Notfall möglicherweise nicht selbstständig Hilfe holen können

Zuschuss für altersgerechten Umbau

Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern beziehungsweise eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen, können von der Pflegekasse bezuschusst werden.Bei Pflegegrad 1 kann der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € je Maßnahme betragen. Dazu können beispielsweise Anpassungen im Badezimmer oder andere Veränderungen des Wohnumfelds gehören

Wie bekommt man Pflegegrad 1?

Ein Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Anschließend erfolgt in der Regel eine Begutachtung, bei der geprüft wird, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt ist.Dabei werden verschiedene Lebensbereiche berücksichtigt – beispielsweise Mobilität, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltags

Welche Unterstützung passt zu Ihrer Situation?

Welche Leistungen tatsächlich infrage kommen, hängt von der persönlichen Pflege- und Wohnsituation ab. Mit dem NURELIO-Check können Sie in wenigen Schritten prüfen, welche Unterstützungsmöglichkeiten zu Ihrer Situation passen könnten
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