Entlastungsbetrag: Anspruch, Höhe und Verwendung

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege können bereits ab Pflegegrad 1 einen monatlichen Entlastungsbetrag erhalten. Das Geld ist zweckgebunden und kann für bestimmte anerkannte Unterstützungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Hier erfahren Sie, wer Anspruch hat und wofür der Betrag genutzt werden kann

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?

Der Entlastungsbetrag beträgt derzeit bis zu 131 € pro Monat. Er steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 bei häuslicher Pflege zur Verfügung und ist zweckgebunden. Das entspricht einem möglichen Betrag von bis zu 1.572 € pro Jahr

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Anspruch haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Anders als einige andere Leistungen der Pflegeversicherung steht der Entlastungsbetrag damit bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung

Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag kann für gesetzlich vorgesehene Leistungen eingesetzt werden. Dazu können beispielsweise anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, bestimmte Leistungen ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste sowie Leistungen der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege gehören. Welche Angebote abrechnungsfähig sind, sollte vor der Nutzung geprüft werden

Kann der Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe genutzt werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Entlastungsbetrag auch für Unterstützung bei der Haushaltsführung eingesetzt werden. Entscheidend ist insbesondere, dass das jeweilige Angebot nach den geltenden Vorschriften anerkannt beziehungsweise abrechnungsfähig ist. Die Voraussetzungen können sich je nach Bundesland unterscheiden

Verfällt ein nicht genutzter Entlastungsbetrag?

Nicht genutzte Beträge können grundsätzlich angespart und in Folgemonate übertragen werden. Nicht verbrauchte Beträge aus einem Kalenderjahr können unter den gesetzlichen Voraussetzungen noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden. Danach können nicht genutzte Ansprüche verfallen

Wie wird der Entlastungsbetrag abgerechnet?

Der Entlastungsbetrag wird in der Regel nicht wie Pflegegeld frei ausgezahlt. Für erstattungsfähige Leistungen werden entsprechende Nachweise beziehungsweise Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht. Je nach Anbieter kann auch eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse vereinbart werden

Welche Entlastungsangebote können Sie nutzen?

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